Hygienekonzept des Tabletop Club Rhein Main e.V. zur Durchführung des Spielebetriebs im Hessischen Hof
Gültig ab 11.11.2021
Neue Regelung 2G/3G Spieletreff - 21.09.2021
Um allen Mitgliedern eine Teilnahme am Spieletreff zu ermöglich, wird dieser im Wechselbetrieb als 2G- bzw. 3G-Veranstaltung stattfinden. Wir beginnen am 03.10.2021 mit 2G, immer im Wechsel. Fällt ein 2G Spieletreff aus, wird der kommende Spieletreff ein 2G sein usw. Zudem besteht die Möglichkeit, einen 3G-Spieletreff bei Erfüllung aller Voraussetzungen und Zustimmung aller Anwesenden in einen 2G-Spieletreff umzuwandeln.
Dieses Hygienekonzept verfolgt das Ziel, eine Ansteckung der Teilnehmer des Spieletreffs des Tabletop Club Rhein Main e.V. mit COVID-19 und anderen ansteckenden Krankheiten zu vermeiden. Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert-Koch-Institutes dürfen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden. Eine Teilnahme am Spieletreff erfolgt trotzdem auf eigene Gefahr.
• Es gelten die
aktuellen Regeln für den Main-Kinzig-Kreis
3G-Regelung:
Ab 11. November gelten verschärfte Testpflichten. So muss bei der 3G-Regel (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) ein PCR-Test vorgelegt werden. Ausnahme: Kinder und Jugendliche sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig). Für sie reichen Antigentests aus.
Wer nachweist, dass er
vollständig geimpft oder innerhalb der vergangenen sechs Monate von Covid-19
genesen ist, braucht
keinen Test. Dies wird von einem anwesenden Vorstandsmitglied kontrolliert.
• Der empfohlene
Mindestabstand von 1,50 Meter zwischen Personen ist unter allen Umständen zu jeder Zeit einzuhalten. Ebenso ist das Tragen einer
medizinischen- oder FFP2-Maske, die Mund und Nase verhüllt, während der gesamten Aufenthaltsdauer in der Halle vorgeschrieben.
• Die Teilnehmerzahl ist auf
max. 25 Personen begrenzt.
Geimpfte und Genesene zählen nicht mit, ebenso Kinder bis einschließlich 14 Jahre.
• Zum Nachweis von Infektionsketten ist der Verein verpflichtet, über das jeweilige Training eine
Teilnehmerliste zu führen. Die Eintragungen in die Anwesenheitsliste sind besonders sorgfältig vorzunehmen. Neben dem vollen Namen des Teilnehmers oder des Gastes sind daher eine gültige Telefonnummer sowie eine Adresse einzutragen
• Desinfektionsmittel wird zur Verfügung gestellt und ist bei Betreten und Verlassen sowie nach persönlicher Einschätzung der Teilnehmer bei gegebenem Anlass zu benutzen. Tische und Stühle sind nach Gebrauch zu desinfizieren, dafür benötigte Flächendesinfektion wird zur Verfügung gestellt (im hinteren Teil des Vereinsschranks). Der erste anwesende Spieler hat das bereitgestellte Desinfektionsmittel bzw. die Handschuhe für alle Spieler im Saal zugänglich zu machen, der letzte anwesende Spieler hat die Desinfektionsmittel bzw. die Handschuhe wieder sicher im Schrank zu verstauen.
• Jeder Spieler hat sein eigenes Spielmaterial (Würfel, Maßband etc.) mitzubringen und zu benutzen. Vereinsgelände und -spielmatten können benutzt werden, wenn sie bei Auf- und Abbau mit Handschuhen berührt werden. Handschuhe finden sich im Vereinsschrank und sind nach der Benutzung zu entsorgen.
• Der Saal ist regelmäßig und intensiv zu lüften.
• Essen und Trinken im Saal ist nicht gestattet. Die Hygienevorschriften des angeschlossenen Restaurationsbetriebs sind bei Inanspruchnahme seiner Leistungen einzuhalten.
2G-Regelung: Es sind ausschließlich
Geimpfte und
Genesene zugelassen. Es entfallen alle wesentlichen Corona bedingten Einschränkungen: Die Abstandsregeln entfallen ebenso wie Maskenpflicht und Kapazitätsbeschränkungen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (mit ärztlichem Attest), dürfen auch ohne Impfung an 2G-Angeboten und –veranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist ein aktueller negativer Test oder bei Schüler*innen das Testheft.
• Wir empfehlen den Saal regelmäßig und intensiv zu lüften sowie allgemeine Hygiene-Regeln einzuhalten. Die Hygienevorschriften des angeschlossenen Restaurationsbetriebs sind bei Inanspruchnahme seiner Leistungen einzuhalten.
Gez. der Vorstand
Diese Regelung gilt bis auf Widerruf