Erstmal beim Vermieter melden und ihm mitteilen, dass ein Schaden entstanden ist. Schaden zusammen ansehen bzw. sichten und/oder Fotos machen und dann um Schadensregulierung bitten.
Entweder er hat selbst Hand angelegt, einen Verrichtungsgehilfen (Hausmeister etc.) angewiesen den Durchbruch zu machen oder ein Handwerksunternehmen.
Wenn er selbst Hand angelegt hat, haftet der Vermieter für den von ihm verursachten Schaden. Macht alles sauber, schickt die Putzfrau vorbei und/oder wickelt es dann über eine Versicherung ab, die dir z.B die Kosten für die Reinigung des Mantels erstattet (lässt sich ja sehr gut über Quittungen usw. nachvollziehen)
Im Mietrecht bin ich jetzt nicht so drinnen, aber er muss dich im Vorfeld von Umbaumaßnahmen (und deren vorhersehbaren Folgen) die dich betreffen, in Kenntnis setzen.
Beim Verrichtungsgehilfen (Beispiel Hausmeister) wird oft versucht sich über § 831 BGB (Haftung für den Verrichtungsgehilfen) zu exkulpieren, also sich durch den Nachweis der ordnungsgemäßen Auswahl und Leitung des Verrichtungsgehilfen der Haftung für die von ihm verursachten Schäden zu entziehen.
Grundsätzlich haftet der Geschäftsherr/Auftraggeber für seinen Verrichtungsgehilfen.
Er könnte sich dieser Haftung nur entziehen, wenn der Schaden trotz erforderlicher und erfolgter Sorgfalt entstanden wäre.
Im Falle des Handwerkers haftet der Vermieter, der sich aber quasi freispricht (da er ja einen Fachmann angeheuert hat und damit seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist) und somit den Schaden bzw. dessen Regulierung quasi an den Handwerker weiterreicht, der seinerseits einer Sorgfaltspflicht unterliegt (Absaugung an den Maschinen, auslegen/abkleben und mit Folien abhängen) darunter fällt auch z.B Baustellen nach Möglichkeit
besenrein zu hinterlassen und Schäden nach Möglichkeit vorzubeugen.
Der müsste im Endeffekt für den von ihm entstandenen Schaden aufkommen, wobei da auch der Vermieter dein Ansprechpartner ist und du bei ihm eine Nachbesserung des Schadens einforderst. Der Vermieter fordert seinerseits diese Schadensregulierung beim Handwerker ein.
Läuft übrigens auch nicht über die Polizei und über Sachbeschädigung, weil-> Sachbeschädigung ist ein Vergehen, bei dem die
vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache unter Strafe steht.
Tathandlungen sind Beschädigen und Zerstören. Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz. Ist
eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden.
In jedem Fall § 280 Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen Pflichtverletzung), steht dir eine Regulierung des Schadens bzw. du hast den Anspruch auf Nachbesserung/Nacherfüllung mit entsprechenden Absprachen und Fristen. Werden diese verletzt oder weigert sich der Schuldner etc. -> § 281 BGB und Folgende.
Läuft also erstmal zwischen dir und dem Vermieter (verbal), dann auch schriftlich im Sinne der Nachweisbarkeit und wenn man keine Einigkeit erzielt über Anwälte. Vater Staat würde erst auf den Plan gerufen werden, wenn man dann absolut zu keiner Einigung findet. Wobei ich meine, dass dann auch von gerichtlicher Seite auf eine außergerichtliche Einigung gedrängt werden würde
Bin natürlich kein Jurist und alle Angaben ohne Gewähr.
Hoffe ich konnte helfen.