Quellen https://www.facebook.com/16512928418512 ... sn=scwspmo
Der Harnisch eines Stadtbürgers 1466 / 1474
- Claus Monch, Barbierermeister zu Leipzig -
Wer das städtische Bürgerrecht, mit allen damit verbundenen Privilegien erhalten wollte, war u.a. zur Anschaffung von Rüstzeug und Waffen verpflichtet. Entsprechend der Größe des Vermögens und/oder Steueraufkommens wurde die zu stellende Ausrüstung festgelegt. Das 1466 in Leipzig verfasste sogenannte Harnischbuch, vermittelt einen bemerkenswerten Eindruck über das bürgerliche Wehrwesen. Detailliert wurde die geforderte Bewaffnung und Ausrüstung, für die Handwerkszünfte und die „burgir uß der gemeine“ protokolliert. Auf die etwa 6000 Einwohner der Stadt kommen laut Harnischbuch etwa 744 Bürger. Von diesen 744 namentlich erfassten Personen besitzen 131 einen „krebiß“ (Krebs = Brust- & Rückenplatte samt Armzeug) und 9 Personen sogar 2 Krebse. Somit kommen auf die Bürgerschaft 149 Krebse. Desweiteren sind 779 „hute“ (Helme) verzeichnet, 745 „pafosen“ (Pavesen), 395 „armbrost“ (Armbrüste), 73 „buxen“ (Handbüchsen), 103 „panczir“ (Ringpanzerhemden) sowie 373 „kollir“ bzw. „stelen kollir“ (Kragen aus Ringgeflecht bzw. Eisen). Mehr als 40 Verzeichnete haben die vorgenannte Rüstung/Bewaffnung in zweifacher Ausführung oder sind im Besitz einer Armbrust und einer Büchse. Zudem wurden 283 Personen mit einem „spiß“ (Spieße) registriert.
Auffällig ist allerdings, dass im gesamten Harnischbuch keine Seitenwaffen, wie Schwert oder (langes) Messer erwähnt werden.
Für das Vorhandensein spricht zumindest der Nachlass des Claus Monch, der in der Hainstraße (Petersviertel) wohnte. Anderen Textquellen ist zu entnehmen, dass er als Barbierermeister tätig war. Im Harnischbuch von 1466 wird Claus Monch mit Armbrust, Helm, Pavese und Koller (1 armbrost, 1 hut, 1 paffoße, 1 kollir) veranschlagt. 1474 findet sich unter dem „hergewete“ seines Nachlasses u.a. ein „stelen panczir, eyne platen, ein panczer, ein koller, ein ysenhut, ein armbrost, ein swert“. Neben dem Schwert verfügte Meister Claus also über umfangreicheres Rüstzeug als von der Stadt gefordert. Einzig die Pavese findet hier keine Erwähnung. Wer Mitglied der Barbiererinnung werden wollte, musste erst das Bürgerrecht erlangen, bevor er sein Gewerbe ausüben durfte. Die Innung (Zunft) der Barbierer, zu der bis 1467 auch die Bader gehörten, musste ebenfalls im Besitz von Waffen und Rüstung sein. Laut Harnischbuch sollten die „Barbirere und Badere“ drei Krebse, drei eiserne Hüte, drei Pavesen, drei Armbrüste und drei Koller haben. Für alle anderen Innungen (29 im Jahr 1466) bestand, je nach Größe und Vermögen, ebenfalls die Verpflichtung Rüstzeug im Besitz zu haben.
Was Bürgern drohte, die über keine tadellose Ausrüstung und Bewaffnung verfügten, ist hier zu lesen: https://www.facebook.com/KSK1475/photos ... 284370579/
Wie ein städtisches Bürgeraufgebot der Stadt Leipzig aussehen konnte, zeigte sich im September 1474. Hier sagte der Leipziger Rat den Landesherren - Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen - zu, 350 Trabanten und Wagenknechte, 30 Wagen sowie 3 Steinbüchsen zu stellen. Reisige wurden nicht entsandt, lediglich die Hauptleute der Trabanten sowie deren Diener waren beritten.
Begriffserklärungen:
Harnisch / Harnasch
- umfasst im historischen Kontext die Gesamtheit an Rüstung und Bewaffnung einer Person
Krebs
- Brust- & Rückenplatte samt Armzeug (ob hierzu auch noch das Beinzeug gehörte, lässt sich aus den Quellen nicht erschließen)
Panzer
- Ringpanzer (umgangssprachlich Kettenhemd)
Hut / eiserner Hut
- Helm (Ein spezieller Helmtypus wird nicht definiert. Ein „eiserner Hut“ muss nicht zwangsläufig ein „Eisenhut“ im modernen Sinne sein, der Begriff kann z.B. auch eine Schaller inkludieren.)
„Plate“
- Brustplatte
Barbier
- schneidet/frisiert bzw. rasiert das Kopfhaar der Männer ebenso wie ihr Barthaar
Trabanten
- Fußknechte
Reisige
- bewaffnete Reiter
(Mattis)